Kostenloser HR-Rechner • Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Kostenloser Urlaubsrechner: Urlaubsanspruch & Anteiligen Urlaub berechnen

Urlaubsanspruch berechnen leicht gemacht: Ob Teilzeit mit 3- oder 4-Tage-Woche, Eintritt im laufenden Jahr oder Kündigung nach § 5 BUrlG – ermitteln Sie den genauen Urlaubsanspruch inklusive gesetzlicher Rundung in Sekunden.

Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch

Wählen Sie Ihre Situation aus, um Urlaubstage, Arbeitsstunden und gesetzliche Rundungen nach deutschem Arbeitsrecht sofort zu berechnen.

Schritt 1: Berechnungsszenario wählen

Schritt 2: Arbeitszeit und Vertragsdaten eingeben

Standard DE: 30 Tage
1 Tag2 Tage3 Tage4 Tage5 Tage (Vollzeit)

Bruchteile von mindestens 0,5 Urlaubstagen werden automatisch aufgerundet.

Berechnet den anteiligen Urlaubsanspruch ab dem ersten Tag der Beschäftigung bis zum Jahresende.

Wichtiger Rechtshinweis (§ 4 & § 5 BUrlG): Bei einem Ausscheiden nach dem 30. Juni und über 6 Monaten Betriebszugehörigkeit hat der Mitarbeiter in der Regel Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage bei 5-Tage-Woche).
Reguläre Arbeitsstunden pro Tag:
Std./Tag

Schritt 3: Ihr berechneter Urlaubsanspruch

Exakte Berechnung nach BUrlG
Gesamter Urlaubsanspruch
Tage
Berechnungsformel:
Anteiliger Urlaubsanspruch
Tage
Eintritts-Formel:
Erworbener Urlaub bis Austritt
Tage
Austritts-Formel:

Keine Lust auf manuelle Excel-Rechnungen bei jedem Ein- und Austritt?

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Arbeitsrechtliche Grundlagen

Was bedeutet anteiliger Urlaubsanspruch im Arbeitsrecht?

Das deutsche Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sichert jedem Arbeitnehmer Erholungsurlaub zu. Bei unvollständigen Jahren oder Teilzeit gilt das Pro-Rata-Prinzip.

Die Definition von Teilurlaub nach § 5 BUrlG

Besteht das Arbeitsverhältnis nicht das gesamte Kalenderjahr über (z. B. wegen Eintritt im Juni oder Kündigung im September), hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Teilurlaub. Dieser beträgt nach § 5 Abs. 1 BUrlG für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Jahresurlaubs.

Beginnt das Arbeitsverhältnis beispielsweise am 15. August, zählt der August arbeitsrechtlich nicht als voller Beschäftigungsmonat für die Zwölftel-Regel, es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht eine taggenaue Berechnung vor.

Gleichbehandlungsgrundsatz für Teilzeitkräfte

Nach § 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dürfen Teilzeitbeschäftigte wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte.

Eine Verringerung der Arbeitszeit darf niemals zu einer unberechtigten Kürzung des realen Erholungsurlaubs führen. Es zählt die Anzahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die tägliche Stundenzahl.

Urlaubsanspruch berechnen: Formeln und Praxisbeispiele

In der Praxis von Personalabteilungen und kleinen Betrieben kommen drei wesentliche Berechnungsszenarien zum Einsatz:

Formel 1: Urlaubsanspruch bei Teilzeit (Tage-Woche-Modell)

Arbeitet ein Mitarbeiter an weniger als 5 Tagen pro Woche, wird der Jahresurlaub proportional umgerechnet:

Urlaubstage Teilzeit = (Arbeitstage pro Woche ÷ 5 Tage Vollzeit) × Jahresurlaub Vollzeit

Beispiel: Eine Mitarbeiterin arbeitet an 4 Tagen pro Woche. Vollzeitkräfte haben 30 Tage Urlaub. Rechnung: (4 ÷ 5) × 30 = 24 Urlaubstage.

Formel 2: Anteiliger Urlaub bei Eintritt im laufenden Jahr

Bei Eintritt während des Kalenderjahres wird für jeden vollen Monat ein Zwölftel gutgeschrieben:

Anteiliger Urlaub = (Verbleibende volle Monate ÷ 12 Monate) × Jahresurlaub

Beispiel: Eintritt am 1. April mit 9 vollen Monaten und 30 Tagen Jahresurlaub: (9 ÷ 12) × 30 = 22,5 Tage. Nach gesetzlicher Rundung: 23 Tage.

Formel 3: Urlaubsanspruch bei Kündigung und Austritt

Bei Kündigung hängt die Urlaubsberechnung davon ab, ob das Ausscheiden in der ersten oder zweiten Jahreshälfte erfolgt:

Austritt bis 30. Juni: 1/12 pro vollem Monat | Austritt ab 1. Juli: Voller Mindesturlaub (§ 4 BUrlG)

Urlaubsabgeltung: Kann der Resturlaub bis zum Austrittsdatum aus betrieblichen Gründen nicht mehr genommen werden, muss der Arbeitgeber die verbleibenden Tage gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG finanziell abgelten.

Gesetzliche Rundung nach § 5 Abs. 2 BUrlG: Was gilt für halbe Tage?

Bei anteiligen Berechnungen entstehen häufig Nachkommastellen (z. B. 16,8 oder 22,5 Tage). Wie das Gesetz mit Bruchteilen umgeht:

Die gesetzliche Aufrundungspflicht ab 0,5 Tagen

Das Gesetz schreibt in § 5 Abs. 2 BUrlG eindeutig vor: Ergibt die Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag (0,5) betragen, sind diese zwingend auf volle Urlaubstage aufzurunden. Aus 22,5 Tagen werden somit rechtlich bindend 23 Tage.

Umgang mit Bruchteilen unter 0,5 Urlaubstagen

Ergibt die Rechnung einen Wert von beispielsweise 16,3 Tagen, darf der Arbeitgeber den Anspruch nicht auf 16 Tage abrunden. Der Arbeitnehmer behält den Anspruch auf die 0,3 Tage (die z. B. stundenweise oder als früherer Feierabend gewährt werden können), sofern im Tarif- oder Arbeitsvertrag nicht geregelt ist, dass auch geringere Bruchteile aufgerundet werden.

Warum Excel-Urlaubslisten bei der Urlaubsberechnung scheitern

In kleinen Teams mit 5 bis 20 Mitarbeitern beginnen die meisten Urlaubsverwaltungen mit einer geteilten Excel-Liste. Genau dort entstehen regelmäßig gravierende Fehler:

Formelfehler bei Feiertagen und Bundesländern

Excel-Funktionen wie NETTOARBEITSTAGE kennen standardmäßig keine bundeslandspezifischen Feiertage (wie Fronleichnam in NRW oder Heilige Drei Könige in Bayern). Folge: Mitarbeiter verlieren unbemerkt Urlaubstage, was bei Betriebsprüfungen oder Mitarbeiterbeschwerden zu Ärger führt.

Stress bei der Übergabe an den Steuerberater

Jeden Monat muss die Lohnbuchhaltung genau wissen: Wer hatte bezahlten Urlaub, wer war unbezahlt freigestellt, wer war krank? Tabellenkalkulationen müssen Zeile für Zeile per Hand zusammengerechnet werden – fehleranfällig und zeitintensiv.

Keine Tabellen. Keine Hemmschwellen.

Urlaubsverwaltung ohne Tabellen-Chaos mit EasyLeave

EasyLeave bietet kleinen und wachsenden Teams (5 bis 50 Mitarbeiter) ein modernes Webportal und eine mobile Mitarbeiter-App, in der Urlaubsansprüche, Teilzeitmodelle und Feiertage vollautomatisch im Hintergrund berechnet werden.

1

Automatischer Urlaubsanspruch

Eintrittsdatum und Wochenarbeitszeit eintragen: EasyLeave berechnet anteilige Urlaubskontingente und Jahresüberträge automatisch.

2

Feiertage nach Bundesland

1-Klick-Import aller gesetzlichen Feiertage für Deutschland und 100+ weitere Länder. Feiertage werden nie vom Urlaub abgezogen.

3

Export für den Steuerberater

Monatliche CSV-Exporte mit sauberer Aufteilung in bezahlte Urlaubstage, unbezahlte Abwesenheiten und Krankheitszeiten.

Wissensdatenbank

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Urlaubsanspruch

Alles Wissenswerte zur Berechnung von Urlaubsansprüchen, Teilzeitmodellen und gesetzlichen Vorgaben nach dem Bundesurlaubsgesetz.

Was bedeutet anteiliger Urlaubsanspruch (pro rata temporis) im Arbeitsrecht?

Anteiliger Urlaubsanspruch bedeutet, dass die Urlaubstage im genauen Verhältnis zur tatsächlichen Arbeitszeit oder Beschäftigungsdauer berechnet werden. Das gilt insbesondere für Teilzeitkräfte oder Mitarbeiter, die im Laufe des Kalenderjahres in das Unternehmen eintreten oder es verlassen. Der gesetzliche Anspruch wird anteilig für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses mit einem Zwölftel berechnet (§ 5 BUrlG).

Wie berechnet man den Urlaubsanspruch bei Teilzeit (z. B. 3- oder 4-Tage-Woche)?

Arbeitet ein Arbeitnehmer an weniger als 5 Tagen pro Woche, wird der Urlaubsanspruch proportional umgerechnet: (Vertragliche Arbeitstage pro Woche ÷ Betriebliche Arbeitstage einer Vollzeitkraft) × Jahresurlaub einer Vollzeitkraft. Beispiel bei 3 Tagen pro Woche und 30 Tagen betrieblichem Vollzeiturlaub: (3 ÷ 5) × 30 = 18 Urlaubstage.

Wie viel Urlaub steht einem Mitarbeiter bei Eintritt im laufenden Kalenderjahr zu?

Beginnt ein Mitarbeiter unterjährig (z. B. zum 1. Juli), erwirbt er für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 Abs. 1 Buchstabe a BUrlG). Bei 30 Tagen Jahresurlaub und Eintritt am 1. Juli (6 volle Monate) beträgt der Anspruch: (6 ÷ 12) × 30 = 15 Urlaubstage.

Wie wird der Urlaubsanspruch bei Kündigung und Austritt berechnet (§ 5 BUrlG)?

Scheidet der Mitarbeiter in der ersten Jahreshälfte (bis einschließlich 30. Juni) aus, steht ihm Teilurlaub von 1/12 pro vollem Monat zu. Scheidet er in der zweiten Jahreshälfte (ab 1. Juli) nach erfüllter sechsmonatiger Wartezeit aus, hat er nach § 4 BUrlG Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage bei einer 5-Tage-Woche). Wurde mehr Urlaub genommen als erworben, darf der Arbeitgeber das Urlaubsentgelt nach § 5 Abs. 3 BUrlG nicht zurückfordern.

Wie lautet die gesetzliche Rundungsregel nach § 5 Abs. 2 BUrlG?

Nach § 5 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz sind Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben (≥ 0,5), auf volle Urlaubstage aufzurunden. Bruchteile unter 0,5 Tagen werden nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht abgerundet, sondern bleiben als Bruchteile (z. B. halbe Urlaubstage) bestehen, sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag keine günstigere Aufrundung vereinbart wurde.

Haben Teilzeitkräfte Anspruch auf Feiertage, die auf freie Werktage fallen?

Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag, an dem die Teilzeitkraft regulär gearbeitet hätte, behält sie nach § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ihren Vergütungsanspruch, ohne dass ein Urlaubstag verbraucht wird. Fällt der Feiertag auf einen arbeitsfreien Tag der Teilzeitkraft, besteht kein Nachholanspruch, es sei denn, der Betrieb gewährt einen pauschalen anteiligen Feiertagsausgleich.

Wie automatisiert EasyLeave die Urlaubsverwaltung und anteilige Ansprüche?

EasyLeave berechnet anteilige Urlaubsansprüche für neue Mitarbeiter ab dem Eintrittsdatum vollautomatisch. Bei Teilzeitmodellen oder Arbeitszeitänderungen passt das System Kontingente sofort an, integriert alle gesetzlichen Feiertage der deutschen Bundesländer und erstellt monatliche CSV-Exporte für das Lohnbüro und den Steuerberater.