Feiertag während des Urlaubs: Zählt er als Urlaubstag? Regeln für Bundesländer, Homeoffice und Lohnabrechnung
Kernfazit: Im deutschen Arbeitsrecht gilt nach § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ein glasklarer Grundsatz: Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Werktag während des Urlaubs, darf er nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Für diesen Tag wird kein Urlaubstag verbraucht, und der Arbeitnehmer behält seinen Vergütungsanspruch. In Excel-Listen oder bei manuellem Urlaubsabgleich wird dieser Tag jedoch häufig fälschlicherweise abgezogen – was zu Unmut bei den Mitarbeitern und Korrekturschleifen in der monatlichen Lohnabrechnung führt.
Das Montag-bis-Freitag-Beispiel: Was passiert mit dem Urlaubskontingent?
Betrachten wir ein typisches Szenario, das sich jedes Jahr rund um Christi Himmelfahrt, Fronleichnam oder den Tag der Arbeit in vielen Betrieben abspielt.
Ein Mitarbeiter arbeitet in einer regulären 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag) und hat einen vertraglichen Urlaubsanspruch von 28 Tagen im Jahr.
Er reicht folgenden Urlaubsantrag ein:
- Beginn: Montag, 11. Mai
- Ende: Freitag, 15. Mai
- Kalendarische Zeitspanne: 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage
Auf dem Kalender sieht das nach einer klassischen 5-Tage-Woche aus. Fällt jedoch der Donnerstag, 14. Mai auf einen gesetzlichen Feiertag (z. B. Christi Himmelfahrt):
Wie lautet die gesetzliche Regelung?
Da der Donnerstag ohnehin ein gesetzlich arbeitsfreier und bezahlter Feiertag ist, muss der Mitarbeiter dafür keinen Urlaubstag aus seinem Kontingent opfern:
- Vom Urlaubskonto abgezogene Tage: 4 Tage
- Als gesetzlicher Feiertag erfasst: 1 Tag
- Tatsächliche Abwesenheit: 5 Tage
Was passiert stattdessen in Excel-Tabellen?
Nutzt das Team eine geteilte Excel-Tabelle oder Google Sheets:
- Die Formel
=NETTOARBEITSTAGE("2026-05-11"; "2026-05-15")liefert das Ergebnis 5. - Da Excel ohne manuelle Feiertagstabelle keine Kenntnis von gesetzlichen Feiertagen hat, zieht die Formel dem Mitarbeiter 5 Urlaubstage ab.
- Erst Monate später, im Spätherbst, stellt der Mitarbeiter fest, dass sein Resturlaub nicht mit seinen eigenen Aufzeichnungen übereinstimmt.
- Der Vorgesetzte oder die Personalabteilung verbringt eine halbe Stunde damit, alte Monate nachzurechnen, um die Differenz auf der Lohnabrechnung aufzuklären.
Dieser Fehler gehört zu den häufigsten bürokratischen Reibungspunkten in wachsenden Teams mit 10 bis 50 Beschäftigten.
Gesetzliche Feiertage vs. Jahresurlaub im deutschen Recht
Um Missverständnissen vorzubeugen, ist die rechtliche Unterscheidung wichtig:
| Kriterium | Gesetzlicher Feiertag | Vertraglicher Jahresurlaub |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Feiertagsgesetze der Bundesländer & Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 2 EntgFG). | Bundesurlaubsgesetz (§§ 1, 3, 9 BUrlG) & Arbeitsvertrag. |
| Urlaubsabzug | Kein Abzug, wenn der Feiertag auf einen regulären Arbeitstag fällt (§ 9 BUrlG). | 1 Tag Abzug pro regulärem Arbeitstag, an dem Urlaub genommen wird. |
| Planung | Gesetzlich feststehende Tage (bundesweit oder länderspezifisch). | Individuell vom Arbeitnehmer beantragt und vom Arbeitgeber genehmigt. |
| Zuständigkeit | Ländersache (Unterschiede zwischen den 16 Bundesländern). | Einheitlich im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. |
Feiertag am Wochenende: Was gilt in Deutschland?
Im Gegensatz zu Ländern wie Großbritannien oder den USA, in denen ein auf das Wochenende fallender Feiertag am darauffolgenden Montag nachgeholt wird (Substitute Day), gilt in Deutschland: Fällt ein Feiertag (wie der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober) auf einen Samstag oder Sonntag, verfällt der arbeitsfreie Tag grundsätzlich ohne Ersatz.
Der Bundesländer-Flickenteppich: Welches Feiertagsrecht gilt im Homeoffice?
In Deutschland ist das Feiertagsrecht Sache der Bundesländer. Die Anzahl der gesetzlichen Feiertage unterscheidet sich daher erheblich:
- Bayern hat je nach Gemeinde bis zu 13 gesetzliche Feiertage (inkl. Heilige Drei Könige, Fronleichnam und Allerheiligen).
- Berlin und Hamburg zählen lediglich 10 Feiertage.
Die entscheidende Frage: Arbeitsort oder Wohnort?
Im deutschen Arbeitsrecht gilt das Territorialitätsprinzip: Maßgeblich ist grundsätzlich der tatsächliche Arbeitsort, an dem die Arbeitsleistung erbracht wird, nicht der Sitz des Unternehmens.
- Szenario A (Firma in Berlin, Mitarbeiter im Büro vor Ort): Es gelten die 10 Feiertage des Landes Berlin.
- Szenario B (Firma in Berlin, Mitarbeiter im 100% Homeoffice in München): Arbeitet der Mitarbeiter dauerhaft von seiner Wohnung in München aus, gilt für ihn das bayerische Feiertagsrecht. Er hat an bayerischen Feiertagen (wie Fronleichnam) frei, und sein Urlaub wird an diesen Tagen nicht belastet.
Wenn ein Urlaubsverwaltungssystem keine standortbezogenen Feiertagskalender unterstützt, führt dies bei verteilten Teams zwangsläufig zu fehlerhaften Urlaubskonten oder Benachteiligungen.
3 Feiertagsmodelle für verteilte und remote arbeitende Teams
Wie können moderne Teams mit unterschiedlichen Feiertagskalendern umgehen? In der Praxis haben sich drei Modelle etabliert:
[Lokales Gesetzesmodell] -> Höchste Rechtssicherheit, maßgeblich nach Arbeitsort.
[Einheitlicher Firmenkalender] -> Einfach für Vorgesetzte, sorgt für Frust bei Remote-Kräften.
[Flexible Feiertage / Kontingent] -> Hohe Flexibilität, erfordert klare Antragsregeln.
1. Das lokale Gesetzesmodell (Rechtssicher)
- Prinzip: Jeder Mitarbeiter erhält die gesetzlichen Feiertage seines tatsächlichen Arbeitsortes bzw. Wohnsitzes bei Homeoffice.
- Vorteile: 100 % konform mit den jeweiligen Landes- und Arbeitsschutzgesetzen.
- Nachteile: Das Team ist an manchen Tagen nicht vollzählig, da einzelne Mitarbeiter in anderen Bundesländern frei haben.
2. Der zentrale Hauptsitz-Kalender
- Prinzip: Alle Mitarbeiter folgen den Feiertagen des Firmenhauptsitzes, unabhängig vom Wohnort.
- Vorteile: Übersichtliche Projektplanung und gleichzeitige Erreichbarkeit.
- Nachteile: Rechtlich problematisch bei Mitarbeitern in anderen Bundesländern mit abweichenden gesetzlichen Schutzvorschriften.
3. Das Modell der flexiblen Feiertage (Floating Days)
- Prinzip: Das Unternehmen gewährt ein festes Grundkontingent an Urlaub und stellt zusätzliche Wahltage zur Verfügung, die für lokale oder persönliche Feiertage eingesetzt werden können.
- Vorteile: Sehr hohe Mitarbeiterzufriedenheit und Gleichbehandlung bei internationalen Teams.
- Nachteile: Erfordert transparente Freigabeprozesse, um personelle Engpässe zu vermeiden.
Teilzeitkräfte: Worauf muss bei Feiertagen geachtet werden?
Auch bei Teilzeitbeschäftigten entstehen in Excel-Listen häufig Berechnungsfehler.
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dürfen Teilzeitkräfte nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitbeschäftigte:
- Arbeitet ein Mitarbeiter regelmäßig an drei Tagen pro Woche (z. B. Dienstag bis Donnerstag), und fällt ein Feiertag auf einen Donnerstag, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung ohne Abzug von Urlaubstagen.
- Fällt der Feiertag hingegen auf einen Montag (an dem er laut Dienstplan ohnehin nie arbeitet), hat er keinen Anspruch auf einen zusätzlichen Ersatztag, es sei denn, ein Tarifvertrag regelt dies abweichend.
Die Lösung: Feiertage automatisch erkennen statt manuell nachrechnen
Das manuelle Prüfen von Feiertagen in Excel-Tabellen stößt ab 10 Mitarbeitern an klare Grenzen:
- Rechenfehler bei Urlaubsanträgen erfordern mühsame Korrekturen bei der monatlichen Gehaltsabrechnung.
- Formeln wie
NETTOARBEITSTAGEerkennen keine beweglichen Feiertage ohne aufwendige manuelle Feiertagslisten. - Mitarbeiter verlieren den Überblick, wie viele Urlaubstage sie tatsächlich noch zur Verfügung haben.
Wie EasyLeave die Feiertagsberechnung automatisiert
Anstatt Feiertagskalender mühsam per Hand zu recherchieren, übernimmt EasyLeave die Berechnung im Hintergrund:
- Integrierte Feiertagskalender für über 100 Länder und Bundesländer: Jedem Mitarbeiter wird sein genauer Arbeitsstandort zugewiesen (z. B. Deutschland – Bayern, Deutschland – Berlin, Österreich, Schweiz usw.).
- Automatischer Feiertagsabzug: Reicht ein Mitarbeiter Urlaub für eine Woche ein, in die Christi Himmelfahrt fällt, verbucht EasyLeave automatisch 4 Urlaubstage und 1 gesetzlichen Feiertag.
- Klare Transparenz: Vor der 1-Klick-Genehmigung sehen sowohl Mitarbeiter als auch Teamleiter die exakte Aufschlüsselung der beantragten Tage.
- Export für das Steuerbüro: Am Monatsende wird ein sauberer CSV-Export generiert, der Erholungsurlaub, gesetzliche Feiertage und Krankentage für die Lohnbuchhaltung fehlerfrei trennt.
Checkliste: Ist Ihre Urlaubsverwaltung feiertagssicher?
Bevor die nächste Urlaubswelle ansteht, prüfen Sie diese 4 Fragen:
- Werden gesetzliche Feiertage unter der Woche automatisch vom Urlaubsabzug ausgenommen (§ 9 BUrlG)?
- Werden bei Remote- und Homeoffice-Mitarbeitern die Feiertage des tatsächlichen Arbeitsortes angewendet?
- Sehen Mitarbeiter bei der Antragstellung sofort, wie viele Netto-Urlaubstage abgezogen werden?
- Erhält Ihr Steuerberater oder Lohnbüro am Monatsende eine exakte Trennung von Urlaub und Feiertagen?
Falls Sie mindestens eine Frage mit „Nein“ beantworten, verbringt Ihr Team unnötig viel Zeit mit Nachberechnungen. Eine automatisierte Lösung schafft klare Verhältnisse und spart jeden Monat wertvolle Arbeitszeit.
Über EasyLeave von Lalwin
EasyLeave ist eine schlanke Lösung für Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung, entwickelt für wachsende Teams mit bis zu 100 Mitarbeitern. Automatischer Feiertagsimport für über 100 Länder, 1-Klick-Genehmigungen per E-Mail und exportbereite CSV-Dateien für die Lohnbuchhaltung.